Thüringer Alternative zum Gründungszuschuss

Alternativ zum Gründungszuschuss gibt es für Thüringer Existenzgründer bis 31.  Dezember 2013 noch eine weitere Fördermöglichkeit für arbeitslos gemeldete Personen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Thüringen ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Eine Förderung erfolgt dann, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach § 57 SGB III (Gründungszuschuss) besteht.

Formgebundene Antragstellung spätestens 1 Woche vor Existenzgründung!

Für nähere Informationen, auch hinsichtlich der Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung

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