Heute werden ca. 1,6 Mio. Menschen durch ambulante Dienste und Angehörige zu Hause versorgt, Tendenz stark steigend. Die Pflege durch Angehörige geht jedoch auch oft mit finanziellen Einkommensverlusten einher, vor allem wenn diese berufstätig sind.
Ab 1. Januar 2012 können Unternehmer/innen ihre Mitarbeiter/innen mit einem Gehaltsvorschuss in der Pflegezeit, bei parallel kürzeren Arbeitszeiten unterstützen. Dies kann zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung, insbesondere der Leistungsträger/innen im Unternehmen beitragen.
Mittels eines neuen Förderprogramms kann dieser Gehaltsvorschuss mit einem zinslosen Familienpflegezeitkredit refinanziert werden.
Grundlage ist die am 29.12.2011 in Berlin geschlossene, vertragliche Vereinbarung zur Refinanzierung des Familienpflegezeitkedites zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der KfW Bankengruppe.
Umsetzung: Während der Pflegephase reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bei einem höheren Gehalt, als es dieser neuen Arbeitszeit entspricht. Nach der Familienpflege nimmt der Arbeitnehmer seine ursprünglichen Arbeitszeit wieder auf, jedoch bei einem weiterhin reduzierten Gehalt, solange bis der geleistete Gehaltsvorschuss getilgt ist.
Beispiel: Wählt der/die Angestellte eine 20 Stunden/Woche während der Pflege, bekommt er/sie bis zu 2 Jahren 75 % des ursprünglichen Gehaltes. Nach Aufnahme der 40 Stunden/Woche nach der Pflege, erhält er/sie maximal zwei Jahre lang weiterhin 75 % des ursprünglichen Gehaltes. Ähnlich wie das Modell der Altersteilzeit.
Für nähere Informationen, auch hinsichtlich der Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
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