Neuregelung der Existenzgründungszuschüsse in 2011

Grundlage: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

  • der Gründungszuschuss wird in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt
  • gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit
  • Erhöhung der erforderlichen Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
  • entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall
  • die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen dabei sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort
  • Kürzung der ersten Förderphase von neun auf sechs Monate;
    = Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro
  • Verlängerung der zweiten Förderphase von sechs auf neun Monate;
    = Zuschuss Pauschale in Höhe von 300 Euro
    (Die mögliche Gesamtförderdauer liegt damit weiterhin bei 15 Monaten)

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/ampi.html
Gesehen am 10.10.2011

Umsetzung per 28.12.2011; Weiterführende Informationen finden Sie unter:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A06-Schaffung/A065-Existenzgruender/Publikation/pdf/GA-Gruendungszuschuss.pdf

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