Grundlage: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
- der Gründungszuschuss wird in eine vollständige Ermessensleistung umgewandelt
- gefordert werden künftig Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit
- Erhöhung der erforderlichen Restanspruchdauer auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
- entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall
- die Tragfähigkeit von Gründungskonzepten prüfen dabei sachverständige Experten der Verbände und IHKen vor Ort
- Kürzung der ersten Förderphase von neun auf sechs Monate;
= Zuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldes plus Pauschale in Höhe von 300 Euro - Verlängerung der zweiten Förderphase von sechs auf neun Monate;
= Zuschuss Pauschale in Höhe von 300 Euro
(Die mögliche Gesamtförderdauer liegt damit weiterhin bei 15 Monaten)
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales; http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/ampi.html
Gesehen am 10.10.2011
Umsetzung per 28.12.2011; Weiterführende Informationen finden Sie unter:
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung

