Grundlage: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
- Eingliederungszuschüsse werden gezielt vereinheitlicht: statt sechs verschiedener Eingliederungszuschüsse gibt es nun eine allgemeine Grundnorm
- umständliche Prüfungen alternativer Tatbestände entfallen
- Eingliederungszuschüsse können auch künftig bis zu 50% des Arbeitsentgeltes und bis zu 12 Monaten gewährt werden.
- Für behinderte und schwerbehinderte Menschen gelten erweiterte Förderhöhen und -zeiten
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales;
http://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/ampi.html
Gesehen am 10.10.2011
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