Für Kunden werden Märkte und Wettbewerb zunehmend transparent; Produkte und Leistungen werden zunehmend ähnlicher. An den Unternehmer bzw. Verkäufer werden immer höhere Anforderungen gestellt.
Mit den folgenden Tipps und Anregungen können Sie (als Unternehmer oder Verkäufer) Ihren persönlichen Verkaufserfolg besser steuern und erhöhen. Individuelle Schulungen, Checklisten und Tests können darauf aufbauend beim Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und -förderung gern nachgefragt werden.
Die richtige Vorbereitung des Verkaufsgespräches ist der erste Erfolgsfaktor im Verkauf!
Zur Vorbereitung gehört zunächst die „richtige“ Einstellung des Verkäufers gegenüber dem Kunden. Hierzu gibt es viele Sichtweisen und Firmenphilosophien. Umstritten ist immer häufiger die “Kunde ist König”-Theorie. Grundsätzlich ist jedoch auch Ihr Kunde ein Mensch, mit Stärken und Schwächen, Aufgaben und Verantwortung, mit Problemen, Motiven und letztendlich Bedürfnissen.
Allein die Konzentration auf seine (menschlichen, fachlichen) Stärken und das Verständnis bzw. der Respekt gegenüber seinen Aufgaben, Problemen etc. relativieren schon oftmals anfängliche Vorurteile des Verkäufers. Machen Sie Ihren Kunden zum Partner. Versuchen Sie sich in ihn bzw. seine Probleme und Bedürfnisse hineinzuversetzen und suchen Sie mit ihm nach Lösungen.
Der erste Eindruck zählt. Achten Sie auf ein gepflegtes und sicheres Auftreten, das schafft Vertrauen. Nachlässigkeiten dagegen erzeugen Misstrauen. Geben Sie ihm einen festen Händedruck, sprechen Sie ihn dabei mit seinem Namen an und stellen Sie Blickkontakt her. Wählen Sie die richtige Sitzposition an seiner Seite. Vieles mehr erfahren Sie in einem persönlichen Training.
Für ein erfolgreiches Verkaufsgespräch sind des Weiteren folgende Vorbereitungen notwendig:
1. detaillierte Kenntnisse zu Ihrem Produkt- & Serviceangebot,
2. Überlegungen zu den Bedürfnissen und Wünschen des Kunden, seinen Problemen und daraus resultierenden Kaufmotiven, zum „Kundentyp“, wie die letzten Gespräche mit dem Kunden verliefen bzw. ob er als zufriedener oder unzufriedener Kunde in das Verkaufsgespräch einsteigt,
3. Recherchen zu ähnlichen Preis-Leistungs-Angeboten der Mitwettbewerber, einschließlich Service- und Sonderleistungen, Markttendenzen, Produktneuheiten etc.,
4. Zusammenfassung der eigenen Verkaufschancen und Möglichkeiten, Ableitung von Verkaufszielen und einer eigenen Verkaufsstrategie bei gegebenen Voraussetzungen (siehe Punkt 2. und 3.).
Empfohlen wird die Erarbeitung einer Checkliste als Gesprächsvorbereitung.
In der Regel durchläuft das Verkaufsgespräch die Phasen:
1. Eröffnung
2. Information
3. Präsentation und Argumentation sowie
4. Ziel- bzw. Abschlussphase.
Beispiel für die richtige Kundenansprache:
Ihr Kunde wirkt auf Sie direkt, reserviert, stark und bestimmend. Er tritt forsch und fordernd auf und Sie können ihn emotional nicht einordnen. Seine Kleidung ist streng – klassisch, seine Haltung stets gerade und sein Blick prüfend. Er sagt klar, was er will. Dieser Kundentyp wird auch “Inspektor” genannt. Da er das Gespräch steuert und kontrolliert, beginnt er auch direkt mit Gesprächsphase 3 – Präsentation und Argumentation.
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Gehen Sie auf seinen Gesprächseinstieg ein und leisten Sie eine kurze, möglichst visuelle Produktpräsentation in Fakten und Argumenten, einschließlich Alternativen. Seien Sie ihm fachlich immer einen Schritt voraus, d.h. gibt es Produkt- oder Marktneuheiten, schneiden Sie es kurz an. Fragt er nach, gehen Sie darauf ein.
Beim Typ “Inspektor” vermeiden Sie Fallen, wie z.B. verbale und nonverbale Unsicherheit anstatt selbstbewusstes und korrektes Auftreten, langatmige, nichts sagende Erklärungen, Small Talk und warme Freundlichkeit anstatt komprimierte Daten und Fakten sowie prägnante Preis-Leistungs-Vergleiche. Er wird stichprobenartig Ihre Argumente prüfen, seien Sie darauf vorbereitet!
Erst wenn ihm alle wichtigen Informationen vorliegen und Ihr Preis-Leistungs-Angebot objektiv das Beste ist, wird er die Entscheidung treffen. Er ist risiko- und abschlussbereit.
Sie haben nun Ihr gesetztes Verkaufsziel erreicht oder nicht erreicht. Analysieren Sie zeitnah die Gründe für den Erfolg oder Misserfolg. Dokumentieren Sie Ihre Ergebnisse und nutzen Sie auch diese für die Vorbereitung der nächsten Verkaufsgespräche (Prozess der kontinuierlichen Verbesserung).
Interessiert an weiteren Tipps und Anregungen? Demnächst hier als BLOG.
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung & -förderung
Wir möchten in diesem Blog-Beitrag die Kennzahlen Umsatz, Rohertrag, Gewinn und Liquidität beschreiben. Diese Begriffe werden oftmals von Gründern und Jungunternehmern noch nicht richtig unterschieden und damit zusammenhängende Probleme nicht richtig und/oder nicht rechtzeitig erkannt.
Auch hierzu gibt es schon zahlreiche Beiträge im World Wide Web, viele setzen jedoch tiefergehende, betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraus. Der folgende Beitrag ist deshalb einfach und verständlich gehalten.
Der Unternehmer stellt seine Rechnung mit der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird der Betrag dem Unternehmerkonto gutgeschrieben, entsteht der unternehmerische UMSATZ.
Ist der Unternehmer ein sogenannter Kleinunternehmer, dann zieht er vom Rechnungsbetrag einfach den Einkaufspreis seiner Waren ab (incl. der darin enthaltenen Mehrwertsteuer, auch Vorsteuer genannt) und erhält den ROHERTRAG:
Umsatz MIT Mehrwertsteuer – Einkaufspreis der Waren MIT Mehrwert-/Vorsteuer = Rohertrag
Ein sogenannter Kleinunternehmer ist nach § 19 Umsatzsteuergesetz jeder Unternehmer, der den Jahresumsatz von 17.500 Euro Umsatz (incl. MwSt.) nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 50.000 Euro (incl. MwSt.) nicht übersteigt.
Stellt der Unternehmer über diese Umsatzgrenzen 17.500 Euro bzw. 50.000 Euro Rechnungen im Jahr, dann muss er nicht nur den Einkaufspreis seiner Waren, sondern auch noch die Mehrwertsteuer aus seinem Umsatz abziehen, um den ROHERTRAG zu erhalten; die Rechnung sieht folgendermaßen aus:
Umsatz OHNE Mehrwertsteuer – Einkaufspreis der Waren OHNE Mehrwert-/Vorsteuer = Rohertrag
Sie fragen sich, weshalb es wichtig ist, den Rohertrag zu kennen?
Der Rohertrag entspricht im Handel der HANDELSSPANNE = der zur Verfügung stehende Betrag vor Abzug der laufenden KOSTEN, wie z.B. Personalkosten, Miete, Strom, Versicherung, Kfz, Unternehmerlohn, Abschreibung, Zinsen, Tilgung etc. Nach Abzug aller Kosten erhalten Sie den GEWINN.
Jetzt haben Sie die letzten Monate viele Aufträge abgearbeitet und theoretisch viel Umsatz und Gewinn erwirtschaftet und auf dem Konto sieht es trotzdem nur mittelmäßig bis schlecht aus? Dann haben Sie, sagen wir mal eine „verbesserungswürdige“ LIQUIDITÄT.
Als Liquidität wird die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens bezeichnet. Diese kann – trotz guter Auftrags- oder Ertragslage – schlecht sein. Weshalb? Einige Gründe für Zahlungsschwierigkeiten sind:
- hohe Außen- bzw. Forderungsbestände, d.h. Kunden zahlen verspätet
- komplette oder teilweise Forderungsausfälle, d.h. Kunden zahlen nur teilweise oder nicht
- hohe Kundenbeschwerden, Kunden fordern Mängelbeseitigung oder Regress / Schadensersatz
- keine kontinuierlichen Liquiditätsplanungen im Unternehmen, um so finanziellen Engpässen rechtzeitig vorzubeugen
Sollten Sie auch Zahlungsschwierigkeiten haben, dann kontaktieren Sie uns! Es gibt zahlreiche Möglichkeiten und Maßnahmen gegen Zahlungsschwierigkeiten, die wir gern mit Ihnen gemeinsam umsetzen.
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung & -förderung
Wer als Arzt eine Existenzgründung in freier Niederlassung plant, muss – im Sinne einer guten Praxisentwicklung - eine Vielzahl von Fragen berücksichtigen und entsprechende Entscheidungen treffen.
Fragen Beispiele:
- Erfolgt die Existenzgründung als Einzelpraxis?,
- Ist die Übernahme einer bestehenden Praxis die bessere Wahl?,
- Ist ein Zusammenschluss mit bestehenden Praxen möglich?,
- Falls ja, welches Praxismodell ist das geeignetere?,
- Wann wird Eigenkapital benötigt?,
- Was ist bei der Kapitalbeantragung zu beachten?,
- In welchen Schritten erfolgt die Niederlassung?,
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Dies sind nur einige Fragen, die häufig gestellt werden. Es gibt jedoch keine Standardantworten, da jede Existenzgründung ihre eigenen Rahmenbedingungen und Besonderheiten hat.
Besonderheitender Arztberufe sind:
- die Komplexität des Kassenarztrechts,
- des Privatrechts und
- steuerliche Hintergründe,
die eine sorgfältige Planung im V o r f e l d erfordern.
Zunehmend wird der Arzt auch für alle Dritte Unternehmer/in im kaufmännischen und rechtlichen Sinne, Arbeitgeber/in, Vertrags- und/oder Kooperationspartner/in. Dritte, die mit der Praxis künftig rechtliche und wirtschaftliche Beziehungen unterhalten. Auch dies erfordert ein entsprechendes Gründungscoaching.
Die Trends der Gründungen sind:
- langfristige Kooperationen (Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften) und die damit verbundene gemeinschaftliche Nutzung von Ressourcen, was kaufmännisch ggf. eine Fixkostendegression und Gewinnoptimierung zur Folge hätte und
- Praxisübernahmen, verbunden mit der Nutzung vorhandener Strukturen, Patientengewohnheiten und erfahrenem Personal mit entsprechender Patientenbindung, was ggf. eine kürzere Anlaufphase zur Folge hätte.
Sowohl langfristige Kooperationen als auch Praxisübernahmen bereiten dem niederlassungswilligen Arzt (erfahrungsgemäß) große Probleme, da eine kaufmännische Prüfung des Praxiskaufpreises oder einer Beteiligung ohne ausreichende kaufmännische Kenntnisse nur schwer und oftmals nicht ausreichend erfolgen kann. Hinzu kommt wieder, dass privat-, kassenarzt- und steuerrechtliche Hintergründe beachtet werden müssen.
Bspw. sind zwingende rechtliche Voraussetzungen für den Vollzug einer Praxisübernahme der Übergang des Kassenarztsitzes vom abgebenden Arzt auf den Übernehmer. Niederlassungen im humanmedizinischen Bereich unterliegen einer Bedarfsplanung.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen als Körperschaften öffentlichen Rechts können insbesondere nach dem Inkrafttreten des neuen GKV – Versorgungsstrukturgesetzes niederlassungswillige Mediziner verstärkt dorthin „lenken“, wo der Versorgungsbedarf der Patienten am größten ist. Der Gesetzgeber will somit vermeiden, dass Kassenarztsitze „gekauft“ und die Praxis dann auf dem Wege der Standortverlegung in andere bestehende Kooperationsformen überführt werden.
Kassenarztsitze von Facharztpraxen können nicht gekauft oder verkauft werden, wie das umgangssprachlich oft zitiert wird; wohl aber wirken sie sich i.d.R. preiserhöhend aus, wenn die zu verkaufende Praxis in einem Gebiet liegt, welches für Neuniederlassungen gesperrt ist.
Wer sich also für eine Praxis in einem gesperrten Gebiet interessiert und den Praxiserwerb nur als Mittel zum Zweck sieht, einen Kassenarztsitz zu erwerben, muss sich in Zukunft sehr genau informieren, wie die jeweiligen KV-en den konkreten Fall beurteilen.
Zusammenfassend ist jedem niederlassungswilligen Arzt dringend anzuraten, von Anbeginn an fach- und sachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.
Dabei wird ein guter Berater immer interdisziplinär vorgehen, d.h. unter Berücksichtigung von:
- branchen-/arztspezifischem,
- rechtlichem,
- steuerlichem und
- kaufmännischem Fachwissen.
Eine große Portion Berufserfahrung und Verhandlungsgeschick gehört oftmals auch dazu.
Achtung: Im Internet heruntergeladene Vertragsmuster ersetzen nicht den Fachanwalt! Angelesenes „Halbwissen“ ersetzt nicht den Steuerberater oder den Betriebswirt! Eine von Provisionsinteressen bestimmte und damit unvorteilhaft angelegte Finanzierung kann mitunter über Jahre auch durch Mehrarbeit nicht ausgeglichen werden!
In der Regel generiert eine gute Beratung ein Mehrfaches des eingesetzten Honorars und bewahrt vor existenzbedrohenden Fehlern.
Übrigens: Seriöse Beratung wird von verschiedensten Institutionen umfänglich gefördert und die Eigenanteile werden von den Hausbanken mitfinanziert. Fragen Sie uns danach!
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung.
Kurz vorweg: Folgender BLOG-Beitrag soll keine wissenschaftliche Arbeit darstellen, es ist eher eine Art Extrakt aus einer Vielzahl bisher veröffentlichter Fachbeiträge, in eigener Interpretation, mit Tipps und Anregungen.
Fragen Sie sich als Existenzgründer oder etablierter Unternehmer auch, wie Sie bei diesen, oft übersättigten Märkten, mit einer Vielzahl meist gleichwertiger Produkte/Leistungen Ihre Produkte so hervorheben/bewerben können, dass diese auch nur ansatzweise wahrgenommen werden? Und das auch noch bezahlbar?
Erfolg des konventionellen Marketings:
80% der neu eingeführten Produkte scheitern immer noch, trotz sehr hoher Investitionen ins Marketing (laut GfK: 10.000.000.000 Euro, in Worten 10-Milliarden Euro pro Jahr!),
Der durchschnittliche Kunde/Konsument ist täglich über tausenden (3000 – 4000) Werbebotschaften ausgesetzt und
über 95% der Werbebotschaften treten genau dann auf, wenn der Kunde/Konsument gerade mit etwas ganz anderem beschäftigt ist, als mit Werbung!
Vor 30 Jahren wurden vom Durchschnittskunden noch ca. 20% der täglichen Werbebotschaften registriert (Markenerinnerung), heute sind es keine 5% mehr!
Fazit: Denken Sie um. Denken Sie anders!
Eine Hilfe scheint das sogenannte Neuromarketing zu sein.
Die noch junge Disziplin des Neuromarketings stützt sich auf die Hirnforschung und versucht mit deren Ergebnissen neue Möglichkeiten zu ermitteln, das Gehirn der Spezies „Kunde“ und dessen Funktionsweisen besser zu verstehen und für Verkaufszwecke besser einzusetzen.
Erwiesen ist, dass sich der Durchschnittsmensch/-konsument vor allem unbewusst mit Produkten identifiziert, weshalb genau kann er meist nicht erklären oder er interpretiert seine Entscheidung anders. So funktionieren wir also – im tiefsten Unterbewusstsein – noch nach uralten Prinzipien und Regeln, manchmal sogar noch wie die Urmenschen.
Beispiel: Erwiesen ist, dass die meisten Menschen das tun, was andere tun. Sie wollen erfolgreich sein, wie andere oder sich selbst verwirklichen, wie andere. Auch dieser „Rudeltrieb“ ist ein Bestandteil unserer „alten Software“. In der heutigen Zeit macht sich dieser vor allem über Kundenbewertungen im World Wide Web bemerkbar. Menschen kaufen das gerne, was andere gekauft haben. Natürlich spielt hier auch die glaubhafte und neutrale Produktbewertung eine große Rolle – jedoch nicht allein.
Welche zusammengefassten Erkenntnisse kann man nun daraus ableiten und wie kann man diese gezielt einsetzen, gerade wenn man als Existenzgründer kaum über Budget verfügt?
Hierzu einige Tipps – aufbauend auf dem bisherigen Marketing natürlich:
Tipp 1:Finden Sie den kleinen Unterschied in Preis/Leistung, der Sie bzw. Ihre Produkte und Leistungen von Ihren Mitbewerbern unterscheidet!
Denken Sie anders! Z.B. auch an tief liegende Motive im Menschen. Hilfreich ist hier die „Maslowsche Bedürfnispyramide“, hier werden unsere Grund-/Bedürfnisse beschrieben.
Tipp 2: Kreieren Sie nicht nur Ihr Unternehmenslogo, sondern verbinden Sie diese Wort-/Bildmarke mit einer authentischen, emotional widerspruchsfreien Geschichte, denn die Story zur „platten“ Wort-/Bildmarke ist für uns wichtiger und einprägsamer.
Tipp 3: Überlegen Sie, wie Sie mit der entwickelten Werbebotschaft und den zur Verfügung stehenden Finanz-/Sachmitteln in einem festen Zeitrahmen Ihre Zielgruppe/n ansprechen (Marketingstrategie)!
Achtung: Seien Sie bei der Ansprache möglichst echt/authentisch, d.h. den Tatsachen entsprechend, denn überfreundlich, zu laut, zu viel Gestik/Worte, zu viele Wiederholungen etc. könnte unserem Unterbewusstsein „Verunsicherung“ und „Misstrauen“ signalisieren.
Tipp 4: Versuchen Sie Ihre Zielgruppe mit Ihrem Produkt/Ihrer Leistung zu infizieren (Virales Marketing) und identifizieren, d.h. Ihre Zielgruppe soll sich in Ihrem Produkt wiederfinden.
Beispiel: Werbebotschaften mit besonders attraktiven Frauen werden von der typischen Frau grundsätzlich abgelehnt (Positivbeispiel: Dove wirbt mit normal gebauten, natürlichen Frauen und steigert den Umsatz mit diesem Produkt exorbitant!)
Tipp 5:Überprüfen Sie permanent Ihren Werbeerfolg, indem Sie die gewonnenen Kunden/Umsätze ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital und zur eingesetzten Zeit (denn Ihre Zeit kostet auch Geld!) setzen.
Tipp 6: Reichen Ihre Werbeerfolge bzw. der erzeugte Umsatz nicht, um der Ertragsplanung bzw. Ihrer geplanten Rendite gerecht zu werden, sollten Sie rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch nehmen!
Tipp 7: Diese Hilfe gibt es übrigens auch mit Zuschüssen gefördert.
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung.
Empfehlungen (auch Mund-zu-Mund-Propaganda genannt)
basieren in der Regel auf der gesteuerten / gezielten oder nicht steuerbaren Verbreitung von sehr positiven oder negativen Informationen zu Produkten und Dienstleistungen (DL).
Die gesteuerte / gezielte Informationsverbreitung ist das Ziel des Empfehlungsmarketings. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Studien mit interessanten Erkenntnissen. Einige Ansätze dazu in folgendem Artikel.
Laut einer Studie geben Personen, die mit einem Produkt bzw. einer DL überaus zufrieden waren – ausgehend von der persönlichen Erwartungshaltung – diese hohe Zufriedenheit in Form einer positiven Empfehlung an durchschnittlich 4 Personen weiter. Personen, die mit einem Produkt bzw. einer Dienstleistung überaus unzufrieden waren, geben die negative Empfehlung schon an durchschnittlich 11 (!) Personen weiter und diese wiederum sprechen darüber mit weiteren Personen etc. (Multiplikatoren-Effekt).
Der gesteuerte Einsatz solcher “Multiplikatoren” kann für unternehmerische Werbezwecke zwar sehr kostengünstig und mit einem hohen Wirkungsgrad eingesetzt werden (= große Chancen des Empfehlungsmarketings), aber es gibt auch kaum Möglichkeiten der gezielten Beeinflussung, wenn eine “negative Erfahrungswelle” an x unbekannte Personen, mittels x unbekannter Medien in Gang gesetzt wurde (= großes Risiko von negativen Empfehlungen).
Diese Gefahr wird von Gründern und Unternehmern auch heute noch regelmäßig unterschätzt – gerade in Bezug auf das Medium Internet!
Einmal „an 2500 Freunde gepostet“ kann das Löschen von negativen Produktinformationen ein langfristiger und zeit-/ bzw. kostenaufwendiger Prozess werden, insofern das überhaupt noch vollständig möglich ist!?
Ein Bespiel, das auf wahren Tatsachen beruht:
Herr K muss unbedingt zum Frisör. In der Stadt X hat vor kurzem ein neues Geschäft, in mitten bereits etablierter Frisörläden eröffnet. Herr K hat dieses Geschäft erst vor einigen Tagen entdeckt, da es sehr geschmackvoll eingerichtet ist (= hohe Investitionen des Inhabers). Herr K fragt die einzige Frisörin Y im völlig kundenleeren Laden, ob man gleich dran kommen könnte, obwohl der Herrenschnitt 4 Euro teurer ist, als er immer bezahlt.
Frisörin Y antwortet mit der Gegenfrage: Sind Sie schon Kunde? Herr K: Nein. Daraufhin erklärt Frisörin Y etwas holprig, dass ihre Chefin gerade ein Kind bekäme, sie alleine sei und keinen bedienen könne, der nicht schon Kunde ist. Herr K verlässt irritiert das Geschäft und geht zum nächsten Frisör um die Ecke.
Dieser unprofessionelle Kundenumgang von Frisörin Y beschäftigt ihn jedoch weiter, so dass er sich den Frust im Internet mit einer Rezension von der Seele schreibt. Der nun in Gang gesetzte Prozess ist durch den Multiplikatoren-Effekt unkontrollierbar. Weder Inhaberin, noch Frisörin Y wissen von dieser Gefahr, geschweige denn, dass schnelle Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Eines Tages wundert sich möglicherweise die Inhaberin, dass – trotz der neuen und sehr teuren Ladeneinrichtung – keine ausreichenden Neukunden mehr dazu kommen, über deren Leistungsinanspruchnahme die Investitionen und laufenden Kosten (auch das Gehalt von Frisörin Y) beglichen werden sollen.
Die Inhaberin hat es u.a. versäumt, eine einheitliche Unternehmenskommunikation, im Sinne einer positiven Unternehmensentwicklung (Corporate Communication) zu etablieren, vielleicht auch, diese Art der Kommunikation den eigenen Mitarbeitern vorzuleben. Dies sind schon erste Aspekte (k)eines geplanten Empfehlungsmarketings!
Laut KfW Gründungsmonitor 2011 erreichten nur 32% aller Gründer in Deutschland das 4. Jahr nach der Existenzgründung! Hier spielen mit Sicherheit auch o.g. Versäumnisse des Gründers eine große Rolle. (mehr statistische Informationen zu Existenzgründungen http://www.existenzgruender-thueringen.info, Gründungsstatistiken)
Sie sehen, wie schnell ein Reputationsschaden über das Medium Internet möglich ist, auch wenn Rechtsmittel in Anspruch genommen werden. Empfehler besitzen in der Regel einen großen Vertrauensbonus in der Öffentlichkeit, da ihre Meinung als neutral und damit als sehr glaubwürdig angenommen wird – vor allem dann, wenn keine objektiv vergleichbaren Parameter zu einem Produkt / einer DL vorliegen (bspw. technische Daten etc.).
Firmenhochglanzbroschüren und andere, konservative Werbeträger gehören eher der Vergangenheit an bzw. wirken maximal noch informierend. Verhaltensbeeinflussend dagegen wird sich das Empfehlungsmarketing weiter durchsetzen.
Erarbeiten Sie nun Ihr Konzept, mit einem gezielt eingesetzten Empfehlungsmarketing, um neue Absatzchancen zu nutzen und Risiken, wie z.B. Kundenverluste durch Imageschäden zu minimieren. Nehmen Sie unsere fachmännische Unterstützung in Anspruch.
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung.
Grundsätzlich regelt die Steuerbefreiung § 4, § 5 (Steuerbefreiungen bei der Einfuhr) und § 19 (Besteuerung der Kleinunternehmer) Umsatzsteuergesetz (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980).
Zur Prüfung des Einzelfalls ist es – neben der Steuerberatung – auch möglich, das zuständige Finanzministerium schriftlich zu kontaktieren und um steuerliche Zuordnung/Abgrenzung zu bitten. Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar, eine Haftung ist ausgeschlossen.
1. Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz
Alle Kleinunternehmer, deren Umsatz im Vorjahr unter 17.500 € lag und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht überschreiten wird, sind nach § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) von der Umsatzsteuer befreit.
Nach § 19 Abs. 2 ist auch der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung erlaubt (siehe Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Später genügt eine formlose Mitteilung an das Finanzamt, Bsp. “Ich verzichte hiermit auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG”. Diese ist für 5 Jahre bindend, ein Wechsel ist nur zum Jahreswechsel möglich.
Für Existenzgründer ist der geschätzte Umsatz im ersten Jahr maßgeblich. Wer bei der Anmeldung beim Finanzamt auf dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Gründungsjahr einen Umsatz von (hochgerechnet) über 17.500 Euro angibt, ist vom 1. Tag an umsatzsteuerpflichtig.
Wer von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist, stellt seine Rechnungen ohne Mehrwertsteuer aus, mit der Bemerkung, bspw. “Nach § 19 Abs. 1 UStG umsatzsteuerbefreit.”.
2. Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach § 4 UStG
Bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach § 4 UStG wird dringend ein Steuerberater empfohlen.
Von der Umsatzsteuer befreit sind bspw.:
nach Abs. 1 “Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen”,
nach Abs. 14 “Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.”
nach Abs. 21 können sich unter Umständen auch “Privatschulen sowie andere allgemeinbildende und berufsbildende Einrichtungen” von der Umsatzsteuer befreien lassen,
nach Abs. 26 sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten möglich, “wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht”.
3. Ohne Umsatzsteuerpflicht kein Vorsteuerabzug!
Der Vorsteuerabzug ist das Recht eines Unternehmers, von seiner Umsatzsteuerschuld (siehe in Ausgangsrechnungen des Unternehmers ausgewiesene Umsatzsteuer) die an Vorunternehmer entrichtete Umsatzsteuer (siehe in Eingangsrechnungen des Unternehmers ausgewiesene Umsatzsteuer = so genannte Vorsteuer) abzuziehen.
Zu beachten ist, dass bei den Fällen der Umsatzsteuerbefreiung auch kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden kann. Beispiel: Wer gelegentlich umsatzsteuerfreie Kurse abhält, darf die Steuer aus den Aufwendungen für diese Tätigkeiten nicht als Vorsteuer abziehen! Diese Regel gilt jedoch nicht für umsatzsteuerfreie Umsätze mit dem Ausland.
4. Pauschale Vorsteuer nach § 76 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
Gefördert wird die berufliche Anpassungsqualifizierung von Thüringer Arbeitnehmer und Inhaber Thüringer Unternehmen, einschließlich Existenzgründer auf allen Ebenen der Weiterbildung.
Für Unternehmer und Existenzgründer besonders interessant sind bspw.
die Erschließung von Beschäftigung im Dienstleistungsbereich
die Verbesserung des Zugangs von Frauen zur Weiterbildung und zu Führungspositionen
die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Vermittlung von Wissen über Innovationen der Personal- und Organisationsentwicklung
Überführung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus der Hochschulforschung in Thüringer Unternehmen
Ausbildungsbegleiter und Qualifizierungsberater und
Fernstudium zum Master für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die bereits über einen Bachelor-Abschluss verfügen
Die Zuwendung des Freistaats Thüringen erfolgt als nicht rückzahlbare Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung.
Für nähere Informationen, auch hinsichtlich der Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung
Alternativ zum Gründungszuschuss gibt es für Thüringer Existenzgründer bis 31. Dezember 2013 noch eine weitere Fördermöglichkeit für arbeitslos gemeldete Personen mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in Thüringen ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen. Eine Förderung erfolgt dann, wenn kein Anspruch auf Leistungen nach § 57 SGB III (Gründungszuschuss) besteht.
Formgebundene Antragstellung spätestens 1 Woche vor Existenzgründung!
Für nähere Informationen, auch hinsichtlich der Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung
Heute werden ca. 1,6 Mio. Menschen durch ambulante Dienste und Angehörige zu Hause versorgt, Tendenz stark steigend. Die Pflege durch Angehörige geht jedoch auch oft mit finanziellen Einkommensverlusten einher, vor allem wenn diese berufstätig sind.
Ab 1. Januar 2012 können Unternehmer/innen ihre Mitarbeiter/innen mit einem Gehaltsvorschuss in der Pflegezeit, bei parallel kürzeren Arbeitszeiten unterstützen. Dies kann zu einer erhöhten Mitarbeiterbindung, insbesondere der Leistungsträger/innen im Unternehmen beitragen.
Mittels eines neuen Förderprogramms kann dieser Gehaltsvorschuss mit einem zinslosen Familienpflegezeitkredit refinanziert werden.
Grundlage ist die am 29.12.2011 in Berlin geschlossene, vertragliche Vereinbarung zur Refinanzierung des Familienpflegezeitkedites zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der KfW Bankengruppe.
Umsetzung: Während der Pflegephase reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit bei einem höheren Gehalt, als es dieser neuen Arbeitszeit entspricht. Nach der Familienpflege nimmt der Arbeitnehmer seine ursprünglichen Arbeitszeit wieder auf, jedoch bei einem weiterhin reduzierten Gehalt, solange bis der geleistete Gehaltsvorschuss getilgt ist.
Beispiel: Wählt der/die Angestellte eine 20 Stunden/Woche während der Pflege, bekommt er/sie bis zu 2 Jahren 75 % des ursprünglichen Gehaltes. Nach Aufnahme der 40 Stunden/Woche nach der Pflege, erhält er/sie maximal zwei Jahre lang weiterhin 75 % des ursprünglichen Gehaltes. Ähnlich wie das Modell der Altersteilzeit.
Für nähere Informationen, auch hinsichtlich der Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Ihr Thüringer Netzwerk für Unternehmensberatung und Unternehmensförderung